Orle im Amtsregister Ebstorf von 1599
und
im Erbregister der Propstei und des Amts Ebstorf von den Jahren 1568, 1585, 1619 und 1634
Da unser Dorf beim Großen und Kleinen Zehnten dem Sankt Michaeliskloster in Lüneburg abgabepflichtig war, wird es im Amtsregister Ebtorff von 1599/1600 und im Erbregister der Propstei und des Amtes Ebstorf nur vereinzelt - bei anderen Abgaben bzw. Dienstleistungen der Dorfbewohner - erwähnt. Während es im Amtsregister 1599 nur einen Eintrag über Hans Peter Marquar aus Orle und im Erbregister der Propstei Ebstorf von 1585 Orle nur einmal genannt wird, stammen alle übrigen Erwähnungen aus dem Erbregister des Amtes Ebstorf von 1634. In diesem Erbregister erfaste man damals wichtige Ereignisse rückwirkend, so dass sich diese alle auf die Zeit vor 1634 beziehen.
Die Amts- und die Erbregister werden heute im Niedersächsischen Landesarchiv in Hannover verwahrt. Die Präsentation der hier gezeigten Ausschnitte erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Niedersächischen Landesarchivs, wofür wir uns sehr herzlich bedanken. Es gelten dazu die auf unserer Homepage bereits an anderer Stelle genannten urheberrechtlichen Bestimmungen.
Bild A1 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1633
Ambt Register Zu Ebbestorff
von Ostern Anno (15)99 bis
Ostern Anno 1600
Amtsregister Ebstorf von Ostern im Jahr 1599 bis Ostern im Jahr 1600
Bild A2 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1633
Ambt Register Zu Ebbe-
storff von Ostern Anno
(15)99 bis Ostern Anno
1600
Bey Zeiten Johan Witten
Amtbtmanß, durch den
Ambtschreiber Simon
Fabian berechnet worden.
Amtsregister Ebstorf von Ostern im Jahr (15)99 bis Ostern im Jahr 1600
(Angelegt) Zur Zeit von Amtmann Johan Witten, durch den Amtsschreiber Simon Fabian berechnet worden.
Bild A3 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1633
In diesem Amtsregister wurde - mit einer Ausnahme - nichts über Orle festgehalten. Bei der Ausnahme handelt es sich um einen Eintrag unter den Einnahmen bei den "Brüchen". Brüche war die damalige Bezeichnung für leichtere Verbrechen oder Vergehen, die mit einem Strafgeld, das ebenfalls "Brüche" genannt wurde, geahndet wurden. Unter diesen Einnahmen befindet sich im Jahr 1599 auch ein Eintrag zu einem Einwohner aus Orle.
Bild A4 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1633
Auf der linken Seite der zweite Eintrag von oben:
38 mr Hans Peter Marquarts
Zu Orle vor sich und eine
Persone, so Er geschwengert
außgeben.
38 Mark Hans Peter Marquarts
zu Orle für sich und eine
Person, die er geschwängert (hat)
bezahlen (muß)
Siehe auch nachfolgenden vergrößerten Ausschnitt.
Bild A5 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1633
Soweit die Auszüge aus dem Amtsregister von 1599/1600.
Wenden wir uns jetzt dem Erbregister des Amtes Ebstorf von 1634 zu.
Bild 1 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Bild 2 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Ambtregister der aller samptlichen
auffkomen Zubehorungen und ge-
rechticheiten der Probstey zu Ebstorff
Amtsregister sämtlicher
Aufkommen, Zubehörungen und Ge-
rechtigkeiten*1) der Propstei*2) zu Ebstorf.
*1) Gerechtigkeiten = alles was von Rechtswegen dazugehört (Quelle: Mittelniederdeutsches Wörterbuch, Gerhard Köbler, siehe auch: Gerechtigkeit, die - Zeno.org ›gerechtigkeit‹ in: Deutsches Wörterbuch (¹DWB) | DWDS
*2) Probstei = heute Propstei geschrieben Propstei (Kirche) – Wikipedia
Bild 3 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Nachfolgende Dorffer geben Rottzehenden *1) ab:
Dreiling Wichtenbeck Ohe Schmarpke Bramborstel |
Örll Kolden Bisping Munster |
Nachfolgende Dörfer geben Rottzehnten *1) ab:
u. a. Örll, Kolden Bisping (Kohlenbissen), Munster
Diese
Nachfolgende Krueger geben Jarliches von
einer Jeden Tonnen Bieres einen Schilling,
als (...)
Diese nachfolgend aufgeführten Krüger (Wirte) geben jährlich von einer jeden Tonne (= Fass) Bier einen Schilling als (da sind ...) Anmerkung: Ein Wirt aus Oerrel ist nicht da drunter.
*1) Rottzehnten auch Rottzins, Rodzins, Rodgeld = Abgabe auf Rodungen z. B. für urbar gemachtes Land Rottzins – Wikipedia Zehnt - Zeno.org ›rottzehnte‹ in: Deutsches Wörterbuch (¹DWB) | DWDS
Bild 4 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
DEO SOLI GLORIA
ANNO 1634
Ambtt Buch
Zu Ebstorff darin aller
Underthannen, aufkommen, Zubehörung unndt
Gerechtigkeit derselben Pröbstey
Richtig Verzeichnet sein
Gott allein sei Ehre
im Jahre1634
Amtsbuch zu Ebstorf,
darin enthalten aller Untertanen Aufkommen, Zubehörungen und Gerechtigkeit der selben Propstei. Ordnungsgemäß verzeichnet.
-------------
Johan Schmidich *1) preses iam in
Ebstorff Hunc quidem memorabilis
Libellum Primo introitu renouquit
et posteris in officio pro uiribus
ad notitiam Sempiternam Ampli Ficauit
(Latein =) Johan Schmidich, der Amtmann in
Ebstorff erneuerte dieses denkwürdige
Dokument beim ersten Einzug (bei der Amtsübernahme)
und hängte es für die Nachwelt
in der Herrenkanzlei zur ewigen Bekanntmachung (Kenntnis) auf.
*1) Johann Schmidichen war 1634 Amtmann in Ebstorf Amt Ebstorf – Wikipedia
Bild 5 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Nachfolgende Dörffer geben jehrlich
ihren Zehenden an Rogken, Weitzen, Gürste,
Habern, Buchweitzen, Flachs, Kelbern undt
Lammern Nemlich daß Zehendte Bundt
und Haupt, nach der Pröbstey Ebstorff.
Jedoch ohne Kelber, Vercken und Hünner,
Zehenden
Nachfolgende Dörfer geben jährlich ihren Zehnten an Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Buchweizen, Flachs, Kälber und Lämmer, nämlich den Zehnten Bund und (das Zehnte) Haupt (Tier) zur Propstei Ebstorf. Jedoch ohne Kälber, Ferkel und Hühner Zehnten.
Anmerkung: Bei den aufgelisteten Dörfern ist Oerrel nicht dabei, da es zum Kloster St. Michaelis in Lüneburg abgabepflichtig war.
(...)
Nachgesetze Dörffer aber geben keine
Kelber, sondern für Jedes Kalb so sie haben 4 d (Denar).
Geben aber sonsten den vorigen Dörffern den
andern Zehendten gleich.
Nachfolgende Dörfer aber geben keine Kälber, sondern für jedes Kalb, das sie haben 4 Denar.
Ansonsten geben sie aber den gleichen Zehnten wie die vorgenannten Dörfer.
Bild 6 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Undt gibt ein Jeder Haußwirt für dass Zehendt
farcken 5 d (Denar). Auch in allen Obgesagten Dörffern
Außgenommen Ebstorff, ein Jeder Hauswihrt, ein
Zehendthune unnd von allen Jungen Gänsen, eine
Zehend Ganß, Wie dan auch von allen Immen-
lochten, ein Stock nehist dem beste Zu Zehnenden
fallet, Außgenommen, die Dörffer, so mit x
gezeichnet sein, Welch keine Zehendt Immen geben.
Und gibt ein jeder Hausbesitzer (Hofbesitzer) für das Zehnt-Ferkel 5 Denar. Auch in allen oben (zuvor) genannten Dörfern, ausgenommen Ebstorf, (gibt) ein jeder Hausbesitzer (Hofbesitzer) ein Zehnt-Huhn und von allen jungen Gänsen eine Zehnt-Gans. Ebenso von allen Bienenstöcken, ein Stock - möglichst der beste - fällt zum Zehnten. Ausgenommen (sind) die Dörfer, die mit einem x gekennzeichnet sind, die geben keine Zehnt-Bienen.
Nachfolgende Dörffer geben Roht Zehendt
Nachfolgende Dörfer geben den Rodezehnten
Dreiling Ohwe Brambostel Kolden Bißen Wolthausen Wettenbostell |
Wichtenbeck Schmarpke Orle Münster (=Munster) Wriedel |
Nachgesetze Zehenden haben
auch nach Ebstorff gehöret, sein aber
dem Hoffe zu Eimbke über-
geben erblich.
Wichtenbeck unndt Ellerndorff
Nachfolgende Zehnten haben auch nach Ebstorf gehört, sind aber dem Hof zu Eimke erblich übergeben (worden).
Wichtenbeck und Ellerndof.
*1) Immenlochten = Bienenstock Lochen (2) - Zeno.org ›bienenstock‹ in: Deutsches Wörterbuch (¹DWB) | DWDS Bienenstock, der - Zeno.org
Bild 7 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Verzeichniß der Gohe Leuhte *1) so Jehrlichs
dene Closter Ebstorff Sechs tage
mit der Handt zu dienen schuldig seien
Anno 1574, Am 1 May
Inn ankunft Johan Witte *2), Sehl
Ambtman zu Ebstorff, Also befundet worden.
9 Munster
4 Orle, darin ein Veestherr Heinrich Cordes
Verzeichnis der Goh-Leute, die jährlich dem Kloster Ebstorf sechs Tage mit der Hand zu dienen (Handdienste) *3) schuldig sind. Im Jahr 1574, am 1. Mai zur Ankunft von Johann Witte *1), seelig = verstorben), Amtmann in Ebstorf, wie folgt festgestellt worden:
(Auflistung beginnt mit Munster und Oerrel - was auf dem Originalauszug leider nicht zu sehen ist.) *4)
9 (aus) Munster
4 (aus) Orle (Oerrel), dadrunter ein Veestherr - Heinrich Cordes.
(...)
*1) Goh(e)-Leute = Teilnehmer an Gerichtsverhandlungen
*2) Johann Witte war von 1575 bis 1613 Amtmann in Ebstorf Amt Ebstorf – Wikipedia
*3) Handdienste: Handdienste - Zeno.org ›handdienst‹ in: Deutsches Wörterbuch (¹DWB) | DWDS
*4) Siehe dazu auch Seite 245 in „Der Bardengau“ von Wilhelm von Hammerstein, Bayerische Staatsbibliothek, MDZ: 'Hammerstein, Wilhelm von: Der Bardengau', Bild 259 von 660 | MDZ (digitale-sammlungen.de)
Bild 8 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Diese folgende Dörffer müessen
Rotzehendt von dem Buchweitzen geben
Dreiling
Zurohe
Schmarbke
Brambostell
Wichtenbeck
Orle
Kolden Bisping
Münster Auch alle Dörffer, Im
Gohe Ebstorff, die auß der Heide,
pflüegen müssen, Rozehendt geben
(…)
Die (nach-) folgenden Dörfer müssen Rottzehnten (Rodezehnten) auf dem Buchweizen (ab-)geben: Dreilingen, Zurohe (Ohe) Schmarbeck, Brambostel, Wichtenbeck, Oerrel, Kohlenbissen, Munster. Auch alle Dörfer im Goh Ebstorf, die in der Heide pflügen (Land in der Heide gewinnen) müssen Rottzehnten abgeben.
Rottzehnt = Rodezehnt Zehnt - Zeno.org ›rottzehnte‹ in: Deutsches Wörterbuch (¹DWB) | DWDS
Bild 9 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Verzeichnüß
Waß des Ambtß Ebstorff
Underthanen Zu justifi-
cirung *1) eines Miß-
theterß (Missetäters) geben
4 ß Orle
4 ß Schmarbeke
3 ß Ohe
3 ß Peetzen
2 ß Crützen
2 ß Trüwen
1 ß Sülten
2 ß Detlingen
2 ß Colden Bispen
10 ß Münster
3 ß Alverdingk
5 ß Töbingk
6 ß Bredelohe
Summa außm Örler Veiste 3 mk 2 ß
(…)
Verzeichnis (darüber), was die Untertanen (Einwohner) des Amtes Ebstorfs für die Hinrichtung eine Missetäters (Verbrechers) abgeben (bezahlen) müssen.
Nur linke Spalte ohne die letzten beiden Dörfer:
4 Schillinge Oerrel, 4 Sch. Schmarbeke, 3 Sch. Ohe, 2 Sch. Poitzen, 2 Sch. Kreutzen, 2 Sch. Trauen, 1 Sch. Sültingen, 2 Sch. Dethlingen, 2 Sch. Kohlenbissen, 10 Sch. Munster, 3 Sch. Alvern, 5 Sch. Töpingen, 5 Sch. Breloh. Summe aus der Oerreler Veest = 3 Mark, 2 Schillinge.
Daraus ergibt sich, dass diese 13 Dörfer zur Oerreler Veest gehörten. Veestherr war zu dieser Zeit Hans Cordes.
*1) justificirung = justifizieren = hier in der Bedeutung von hinrichten (Hinrichtung) Justifizieren - Zeno.org
Die Kirchspiele im Amt Ebstorf
Bild 10 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Im Ambtt Ebstorffe seindt
Sieben Kirchen
Alß
Ebstorff Aldar der H. Supperintendens
(…)
Münster
(…)
Jede Kirche hatt folgende EingePfarrete Dörffer
unnd Leuhte
(…)
Im Amt Ebstorf gibt es sieben Kirchen, die da sind: Ebstorf mit dem Herrn Superintendenten, (...) Munster (...)
Jede Kirche hat folgende eingepfarrte Dörfer und Leute
Es folgt die Kirche in Ebstorf. Die Kirche Munster siehe nächstes Bild 11.
Bild 11 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Eimbke (....)
Münster
10 – 2 nach Ebstorff (= 10 Höfe, davon 2 nach Ebstorf)
Unddern Ohwe 1 nach Hermanßburgk
Ober Ohwe 1 nach Hermanßburgk
Sohtriete 1 Nach Ebstorff
Breylaw 6 Nach Winsen
Alvern 3 Nach Gartze
Ilster 3 - 1 nach Gartze, 2 nach Winsen
Töbingk 5 - 1 nach Gartze, 1 nach Barnstedt, 1 nach Versens, 1 nach Winsen, 1 der Kirchen zu Munster
Kolenbissen 2 nach Winsen
Dethlessen 2 nach Hermanßburg
Örle 5 Höfe – 2 nach Bodendeich, 1 nach Winsen, 1 der Kirchen zu Eimbke, 1 dem Ehre Abte in Lüneburg
Trawen 2 Nach Winsen
Crützen 2 – 1 Nach Winsen, 1 der Kirche zu Munster
Putzen 3 Nach Winsen
Schmarpke 4 Nach Winsen
Aus dieser Aufstellung geht hervor, welche Dörfer mit wieviel Höfen zum Kirchspiel Munster gehörten. Gleichzeitig wird darin angegeben, wohin diese Höfe abgabepflichtig sind. In Bezug auf Oerrel bedeutet das, dass von den fünf Höfen des Dorfes zwei nach Bodenteich, einer nach Winsen, einer der Kirche in Eimke und einer dem Kloster St. Michaelis in Lüneburg gegenüber abgabepflichtig waren. Leider geht daraus nicht hervor, um welche Höfe es sich dabei handelt. Nach meinen Recherchen lässt sich aber folgende Zuteilung machen:
Hof 1 (Halbhof / Wichtendahl - Heute: Zur Kleinen Oertze/Im Westerfeld) zur Kirche in Eimke
Hof 2 (Viertelhof / Bokelman - Heute: Unter den Buchen) nach Bodenteich
Hof 3 (Halbhof / Marquard - Heute: Gut Orla ) nach Bodenteich
Hof 4 (Vollhof / Reders - Heute: ehem. Waldklinik) nach Winsen
Hof 5 (Vollhof / Cordes - Heute: Forstweg) dem Abt des St. Michaelisklosters in Lüneburg
Musterrolle
Bild 12 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Muster Rolle *1)
Zu Ebstorff den 14ten Januarii
Anno 1606
Schützen *2)
Ebstorff
Anmerkung: In der Namensliste sind zuerst, die Schützen aus Ebstorf aufgelistet.
Auf den folgenden Seiten dann die Namen der Schützen aus den anderen Dörfern, jeweils mit Ortsangabe. Dadrunter sind auf den Seiten 59, 60 und 62 die Schützen aus Oerrel aufgeführt.
Bild 13 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Seite 59:
Christopher Coldemeyer zu Colden Bissen (11. Zeile von oben)
Jürgen Wichtendahll zue Örle (5. Zeile von unten)
Hansß Poetzeman zu Munster (4. Zeile von unten)
Hanß Rehder zue Orle (13. Zeile von unten)
Christoffer Wulff zu Munster (2. Zeile von unten)
Meineke zue Trawen (1. Zeile von unten)
Bild 14 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Seite 60 Vorderseite:
Meineke zue Crützen (2. Zeile von oben)
Brockman zue Crützen (3. Zeile von oben)
Christoffer Bokelman zu Munster (5. Zeile von oben)
Marten Kruese zum Bredelohe (6. Zeile von oben)
Hanß Kruese zum Bredelohe (7. Zeile von oben)
Hanß Bokelman zu Orle (8. Zeile von oben)
Christoffer Winkelman zu Munster (9. Zeile von oben)
Hanß zu Trawen (12. Zeile von oben)
Bild 15 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Seite 60 Rückseite:
(...)
Jochimb Cordeß zu Örle (3. Zeile von unten)
(..)
Summa 158 Schützen
Bild 16 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Kurtze Wehr *3) mit Kette Partem *4)
(…)
Peter Reuß zu Münster (3. Zeile von unten)
(...)
Kurze Wehr (Gewehr) mit Kettenteil (Kettenpanzer)
Bild 17 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Seite 62 Rückseite:
(...)
Jürgen Marquart zu Örle (4. Zeile von unten)
(...)
Dazu gehören eine größere Anzahl von Personen, so dass die Gesamtzahl der Männer mit dem Kurtze Wehr erst auf Seite 64 steht, die wir hier nicht im Original zeigen. Dort heißt es:
Summa 130
Summarum Der Schützen Undt Deren mit das kurtze Wehren seins 288 In alleß
Die Summe der Schützen und der mit dem kurzen (Ge-)wehr beträgt insgesamt 288.
Bild 18 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Verzeichnüß der Munsterungen *5)
undt wie sie inß Glidt *6) zu Ebstorff
gestellet, Anno 1615
Schützen
(…)
Verzeichnis der Musterungen und wie sie (die Soldaten) in die militärische Gliederung zu Ebstorf eingeordnet sind. Im Jahr 1615, Schützen (...)
Bild 19 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Unter Nr. 24 am Ende:
(...)
Rehder von Örle
(...)
Bild 20 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Nr. 26: Bokelman zu Brockhövede
Hanß Dirichs von Ilster
Marquardt von Örle
Cruese von Alverdingk
Carsten Veltmann von Ilster
Nr. 27: Eggert von Colden Bissen
Meineke tho Truwenn
Wichtendahll zu Örle
Peter Dreweß zu Bredelohe
Hanß tho Crutzenn
Nr. 28 Hanß tho Truwenn
Michell thor Övern Ohwe
Bokelman zum Brelohe
Jochimb Cordes zu Örle
Müller zu Olden Ebstorff
Nr 29 (...)
Summa 145 Schützen
Erläuterungen zu den hier verwendeten Begriffen:
*1) Musterrolle = Verzeichnis der Soldaten Musterrolle, die - Zeno.org ›musterrolle‹ in: Deutsches Wörterbuch (¹DWB) | DWDS
*2) Schütze = Schütze, der - Zeno.orgSchütze, der - Zeno.org ›schütze‹ in: Deutsches Wörterbuch (¹DWB) | DWDS Schütze – Schreibung, Definition, Bedeutung, Etymologie, Synonyme, Beispiele | DWDS
Hiert geht es um den Dienst zur Landesverteidigung, wie dies im Soldaten-Spiegel von Berthold von der Beke aus dem Jahre 1605 beschrieben ist. Dieses Buch kann in zwei Teilen online bei der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek - Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel über die beiden nachfolgenden Links eingesehen werden.
Soldaten-Spiegel Fortsetzung in dem auch die Kurtze Wehr erwähnt wird - siehe unter *3)
Zur Erleichterung, die entsprechenden Stellen im Buch zu finden, gibt es eine Suchfunktion bei Deutsches Textarchiv
*3) Kurtze Wehr = Gewehr Wehr, die - Zeno.org ›wehr‹ in: Deutsches Wörterbuch (¹DWB) | DWDS Wehr – Schreibung, Definition, Bedeutung, Etymologie, Synonyme, Beispiele | DWDS
*4) hier wörtlich: Ketten-Teil = Kettenhemd, Kettenpanzer = Kettenhemd - Zeno.org Kettenpanzer - Zeno.org ›kettenpanzer‹ in: Deutsches Wörterbuch (¹DWB) | DWDS
*5) Munsterung = Musterung vom mittelniederdeutschen Wort "munstern" Quelle: Mittelniederdeutsches Wörtebuch von Gerhard Köbler: mnd_m (koeblergerhard.de) (= dort in der Suchfunktion "munstern" eingeben -siehe dazu auch die Ergänzungen weiter unten.
Musterung, die – Zeno.org ›mustern‹ in: Deutsches Wörterbuch (¹DWB) | DWDS
Musterung – Schreibung, Definition, Bedeutung, Etymologie, Synonyme, Beispiele | DWDS
Munsterung – Deutsche Digitale Bibliothek (deutsche-digitale-bibliothek.de)
*6) Glidt = Glied = hier: militärische Gliederung der Soldaten Glied, das – Zeno.org
Ergänzungen zum mittelniederdeutschen Wort "munstern":
Im Mittelniederdeutschen Wörterbuch von Gerhard Köbler sind zu "Munster" (Münster) zwei Bedeutungen angegeben, die hier verkürzt wiedergegen werden:
- munster (1), muster, mnd., N.: nhd. Muster, Probestück, Vorlage, Kleidermuster, (...)
- munster (2), mnd., N.: Vw.: s. Münster (1)
- münster (1), munster, mönster, mnd., N.: nhd. Kloster, Klosterkirche, Stiftskirche, Münster; Hw.: vgl. mhd. münster, mnl. monster; (...)
- *Münster? (2), mnd., ON: nhd. Münster; Hw.: s. münsterisch, münsterslāgen; E.: s. ON Münster; s. germ. *munistri, N., Kloster; s. lat. monastērium, N., Einsiedelei, Kloster; (...)
Abgeleitet vom wort munster (1) geht es im Wörterbuch mit "munsteren" weiter, hier ebenfalls verkürzt wiedergegeben:
- munsteren, munstern, monstern, mustern, mnd., sw. V.: nhd. mustern, untersuchen, besichtigen, überprüfen, für den Kriegsdienst aussuchen; Hw.: vgl. mhd. musteren; E.: s. munster; W.: s. nhd. mustern, (...)
- munsterhēre, mnd., M.: nhd. Vorgesetzter der Musterungskommission, der die Musterung abnimmt, oberster Führer; (...)
- munsteringe, musteringe, mnd., F.: nhd. Musterung, Überprüfung, Auswahl und Einstellung von Kriegsknechten; E.: s. munster, munsteren, inge; (...)
- munstermānt, mnd., M.: nhd. „Mustermonat“, Probemonat nach der Anwerbung als hoher Offizier; Q.: Hamb. KR. (1620); (...)
- munstern, mnd., sw. V.: Vw.: s. Munsteren
- munsterōrdeninge*, munsterōrdenunge, munsterordnung, mnd., F.: nhd. Musterungsliste der Bürgerwehr; (...)
- munsterōrdenunge, mnd., F.: Vw.: s. Munsterōrdeninge*
- munsterordnung, mnd., F.: Vw.: s. Munsterōrdeninge*
- munsterplas, munsterplatz, mnd., M.: nhd. Musterungsplatz, Sammelplatz der eingestellten Soldaten, Werbeplatz der eingestellten Soldaten; E.: s. munster, plas (1); (...)
- munsterplatz, mnd., M.: Vw.: s. Munsterplas
- munsterregister, mnd., N.: nhd. Musterungsverzeichnis, Söldnerliste; (...)
Die vollständigen Angaben zu den hier aufgelisteten Wörtern können im Mittelniederdeutschen Wörterbuch von Gerhard Köbler über den oben angegebenen Link nachgelesen werden.
Die genaue Herleitung des Ortsnamens Munster ist nicht bekannt. Es wird angenommen, dass sich der Name von dem lateinischen "monasterium" für Kloster herleitet. Allerdings lässt sich bisher weder ein frühes Kloster noch eine Verbindung zu einem Kloster in Munster nachweisen. Eine Herleitung des Namens von dem Wort "munstern" ist - auch wenn es aus heutiger Sicht passend zum Standort Munster erscheint - nicht denkbar, da dieses Wort erst in der mittelniederdeutschen Sprache - also wesentlich später - entstanden ist. Denn in der altsächsischen Sprache ist es noch unbekannt.
Das mittelniederdeutsche Wort "munstern", bedeutet mustern = anschauen, aussuchen, aber auch: für den Kriegsdienst aussuchen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird sich der Nachname "Munstermann" von dem Wort "munstern" herleiten. Der Munstermann war derjenige, der die Musterungen vornahm. Die Ableitung von dem Dorf Munster ist zwar auch denkbar, aber eher unwahrscheinlich. Denn dieser Name war damals in Munster nicht vertreten, sondern stammt aus der Umgebung von Ebstorf, also dort, wo damals die Musterungen vorgenommen wurden. In Munster taucht der Nachname Munstermann erst in den 1920er Jahren auf.
Nun aber wieder zurück zum Erbregister des Amtes Ebstorf.
Die Anzahl der Meyerhöfe im Amt Ebstorf
Anmerkung: In dem nach Ortschaften untergliederten Verzeichnis ist oben links neben der Seitenzahl eine Spalte, die mit "Mann" überschrieben wurde, was aber anscheinend keine Bedeutung hat, denn dem jeweiligen Namen des Hofbesitzers ist in dieser Spalte nicht eine Personenzahl sondern die jeweilige Hofgröße vorangestellt. Während dabei unter Ebstorf und Meltzingen noch "fuller hoff" für Vollhof und "1/2" für Halbhof sowie "K" für Köthner eingetragen wurde, wurde bei den anderen Dörfern lediglich ein Punkt für einen Vollhof vermerkt. Die übrigen Bezeichnungen wurden beibehalten. Auffällig ist, dass dies nur bis einschließlich Munster so eingetragen wurde. Ab Alverdingk (Alvern) wurden alle Höfe als Vollhöfe vermerkt, was auf keinen Fall stimmen kann und zumindest in Bezug auf Oerrel auch nicht stimmt. In all diesen Dörfern würde es demnach keine Halb- und Viertelhöfe (Katen) gegeben haben. Hier wurde anscheinend etwas unsauber gearbeitet.
Bild 21 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Seite 70
Mann
Waß Im Ambtt Ebstorff
Vorige Zeitt Volle Meyerß
Unnd Halbe, dan Kötnerß gewe-
sen seien
Zür Nachrichtung Anhero Notiren wollen.
Was im Amt Ebstorf in vorangegangener Zeit an volle Meyer (Vollhöfner) und Halbe (Halbhöfner) sowie Kötner (Katenbesitzer) vorhanden waren. Als internen Vermerk hier notiert.
Bild 22 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Bild 23 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Seite 75 / Mann
Örle
Jürgen Wichtendahll
Jürgen Marquart
Hanß Reder
Jochimb Cordeß
(es fehlt Bokelmann oder Peters, evtl. stand dieser Hof vorübergend leer? Der Name Hanß Bokelmann steht unter Pötzen)
Brelohe
(...)
Coldenbißenn
Hanß Eggerß
Hanß Coldemeyer
Anmerkung: Jeweils mit einem Punkt vor dem Namen. Der Punkt steht für einen Vollhof (Vollhöffner), was aber nicht richtig sein kann, denn in Oerrel waren nur die Höfe 4 und 5 Vollhöfe (Reders und Cordes).
Bild 24 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Was von den Hofbesitzern an Kontribution im Falle eines Krieges zu entrichten war
Bild 25 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Bey leider Wehrender Kriegs-
Expedition einsmahls eine schwere
Contribution *1) im hiesigen Ambtte hatt
sollen ergehen. Die Daniell Hageman *2)
Ambttman Sehl. Mit eigener Handtt
wie folget Auffgesetzet Undt hierrinn
zur Nachrichtungh Verzeichnet worden.
Bei einer leider stattfindenden Kriegs-Expedition (bei einem Krieg) wurde einst eine harte Kontribution *1) in unserem Amtsbezirk eingezogen, die Daniel Hageman, Amtmann, seelig (verstorben), mit eigener Hand (eigenhändig) wie folgt aufgesetzt (festgelegt) und hierin zur Benachrichtigung verzeichnet (festgehalten) hat.
*1) Contribution = Kriegssteuer, wurde vom Gegner (der Besatzung) auferlegt Contributiōn, die - Zeno.org Kontribution – Schreibung, Definition, Bedeutung, Etymologie, Beispiele | DWDS
*2) Daniel Hagemann war von 1612 bis 1630 Amtmann in Ebstorf Amt Ebstorf – Wikipedia
Demnach müsste diese Contribution zwischen 1612 und 1630 entrichtet worden sein.
In den ersten beiden Spalten wurden die Beträge getrennt nach Talern und Schillingen eingetragen: Thler / ß
Bild 26 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Bild 27 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Thlr / ß (Seite) 84
(...)
Colden Bispen
24 thlr. 0 ß Hanß Eggerß
24 thlr 0 ß Coldemeyer
Örle
24 thlr. 0 ß Wichtendahll
48 thlr 0 ß Marquardt
39 thlr 0 ß Rehder
45 thlr0 ß Cordeß
24 thl 0 ß Peterß
(…)
Bild 28 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
Schatzpflicht (Abgabenpflichten)
Bild 29 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
(Seite) 86
Waß für Leuhte Hiesigem Ambts
Schatz zugeben schuldig seien
Der Schatz ANNO 1633 Vonn
den freyen Leuhten benantlich im
Ambtt Ebstorff beschrieben
Alß 1.
Ebstorffs
(...)
Welche Leute (Einwohner) hiesigem Amtes schatzpflichtig (= steuer-, abgabepflichtig) sind. Der Schatz (die Steuer) im Jahr 1633 (wie sie) von den freien Leuten (Bewohnern) im amt Ebstorf benannt (wurde), wie folgt: 1. Ebstorf (...)
Bild 30 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
(Seite) 91
Münster
(...)
Örle
Jürgen Marquart
Jürgen Wichtendahl
Heinrich Peterß
(...)
Anmerkung: Diese drei waren unfreie Bauen und somit dem Amt Ebstorf gegenüber abgabepflichtig. Hans Reders ist hier nicht mit aufgeführt, da er nach Winsen abgabepflichtig war. Und Joachim Reders fehlt hier, da er der Veestherr war und somit zu den Freien gehörte (siehe nächste Seite):
Bild 31 © NLA HA Hann. 74 Med.-Ebstorf Nr. 1
(Seite) 92
Freyen und Fiestherrn Einfachen
Viehe Schatzes
(…)
Örle
Joachimb Cordeß
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Freie und Veestherrn einfachen Vieh-Schatz.
Soweit die Einträge in diesem Erbregister, in denen Orle (Örle) erwähnt wird. Wie bereits erwähnt, war unser Dorf hauptsählich dem St. Michaeliskloster in Lüneburg gegenüber abgabepflichtig. Aus diesem Register geht hervor, dass auch Abgaben - z. B. den Rottzehnten (Rodezehnten) - an Ebstorf zu leisten waren. Wie hoch diese Abgaben waren, ist aber nicht ersichtlich.
Ein breiten Raum nehmen die Musterungsrolle und die Einteilung der Bauern, zu denen auch die Bauern aus Orle gehörten, in die militärische Gliederung des Amtes Ebstorf ein.
Darüber hinaus wurden in diesem Erbregister die der Probstei Ebstorf gehörenden Mühlen mit einer ausführlichen Beschreibung aller dazugehörender Grundstücke beschrieben. Da eine Mühle in Orle nicht unter den drei genannten Mühlen ist, zeigen wir dies hier nicht. Auch nicht den "Bericht des Amtbtts Ebstorff Anno (1)604, von Johann Witten, Ambtman Sehl. geschehen", da in diesem ebenfalls nichts zu Orle geschrieben wurde.
Am Ende des Erbregistern ist Orle dann noch einmal unter "Diese folgende Dorffer müßen Rotzehend von den Buchweitzen geben" aufgeführt, doch dabei handelt es sich um die Wiederholung einer vorangegangen Auflistung.
Damit endet dieses Erbregister, das 1634 rückwirkend geschrieben wurde.
An das Amtsregister Ebstorf aus dem Jahren 1599 /1600 schließen sich die Amtsregister des Amtes Ebstorf der Jahre 1600 bis 1613 an.