Örll im Schmalzehntregister des Sankt Michaelisklosters in Lüneburg von 1632 bis 1658

 

Im Stadtarchiv Lüneburg befinden sich auch das Schmalzehntregister von 1632 bis 1650 und die Konzeption dieses Registers, die aber nur die Jahre 1631 bis 1649 umfasst. Die hier gezeigten Auszüge aus diesen Registern präsentieren wir mit freundlicher Genehmigung des Stadtarchivs Lüneburg und verweisen auf die urheberrechtlichen Hinweise, die auf dieser Homepage bereits an anderer Stelle gemacht wurden.

Da sich viele Einträge, die Orll beinhalten, nur unwesentlich unterscheiden, wird hier nur eine Auswahl gezeigt. In einigen Fällen werden die Einträge aus der Reinschrift denen aus der Kladde gegenüberstellt. Die Bilder sind fortlaufend nummeriert. Bilder, die eine Seite aus der Kladde (Konzeption) zeigen, wurden zusätzlich mit einem „K“ versehen.

Diese Register enthalten die jährlichen Abrechnungen, die der Ausreiter der Klosters in den jeweiligen Dörfern bei den einzelnen Hofbesitzern festgehalten hat. Da es dabei kaum Änderungen gab wiederholen sich die Einträge jedes Jahr. Festgehalten wurde immer die Anzahl der bei jedem Hofbesitzer vorhanden Schafe. Darüber hinaus enthalten die Register aber auch Abrechnungen über Getreide (Roggen, Hafer, Buchweizen, Flachs und Hanf) sowie über Rinder, Schweine, Gänse, Hühner und Bienen. Die Abrechnungen schließen mit einer Gesamtabrechnung für ein Dorf und mit einem Vermerk dazu. Aus dieser kontinuierlichen Fortschreibung gehen nicht nur die für uns interessanten Namen der Hofbesitzer hervor, sondern auch die Übergabe eines Hofes an den Hoferben.

Bild 1 © StadtALg, St.Mich. 5431

 

1632

bis

1650

 

 

 

Schmalzehnt, Register

1632

bis

1650

Ausreuterey Buch

Bild 2k © StadtALg, St.Mich. 6958

 

 

 

 

 

 

 

(Kladde)

Schmal-

Zehnt-Verzeich-

nis

1631 u. 1632

Bild 3 © StadtALg, St.Mich. 5431

In der Reinschrift wurde manchmal auf der ersten Seite eines Jahres festgehalten, was in diesem Jahr verzeichnet wurde.

ANNO 1632

Verzeichnus der Lem-

mer Zehnden und was

dies Jahr, an Lemmer-

gelde, und dazu ge-

hörig eingekommen

(Ashusen ….)

 

 

Im Jahr 1632

Verzeichnis des Läm-

merzehnten und was

dieses Jahr an Lämmer-

geld und was dazu ge-

hört eingenommen wurde.

(Die Eintragungen beginnen mit Ashausen)

Die Kladde beginnt – anders als die Reinschrift – auf der linken Seite noch mit dem Jahr 1631. Diese Reinschrift für das Jahr 1631 befindet sich am Ende des vorangegangenen Schmalzehntregisters, das hier an anderer Stelle - Schmalzehntregister 1600-1631 (feuerwehr-munster.de) – zu finden ist. Der Text in der hier gezeigten Kladde lautet (ohne Abrechnungseintragungen):

Bild 4k © StadtALg, St.Mich. 6958

Abschrift:

Anno 1631

Örll

an Schaf

Hinrich Peters 93 (…)

Hans Reher 100 (…)

Casten Peters 88 (…)

Jurgen Marquart 117 (…)

Johan Wichtendal 136 (…) 

66 mk 12 ß

Sum. 32 botl(ing), 8 mk , an gelde

womit diese schuld bezahlt

und bleiben ubrig 5 mki

so uf den Korn Zehnd

werden abgerechnet.

De Ao. 1630

Restirn *) sie

Rocken (…)

Hafern (…)

Für Flachs und Hanff Zehnden 11 mk

Strogelt 10 ß

Hinrich Peters 6 Botl. Uf diesen Rocken bezahlt

Casten Peters 5 mk an botl. Zusammen 17 mk

Zusammen 38 botl. 10 nach Heckling getrieben

De Ao. 1631

Restirn *) sie alles

Rocken (..)

Hafern (…)

Buchweit.(zen) (…)

Fur flachs und hanff (…)

Strogelt

Summarh summa 343 mk 5 ß

NB Zu Orll habe ich bekommen 38 botl.

Und zu Wettenbostel 3 botl. Zusammen 41

Von diesen 41 seint 10 ruhmige botl. Wie-

der abgenohmmen, und zu den Zuchtschafen

gesetzet, mit welchen in kunftig nichts

zu thunde hat, die ubrigen 31 mussen

geschlachtet und davon welche ver-

kauft werden. 

*) restiren / restieren = schuldig bleiben    Restiren - Zeno.org    ›restieren‹ in: Deutsches Wörterbuch (¹DWB) | DWDS    Resten - Zeno.org

Übersetzung:

Im Jahr 1631

Örll

an Schafen

Hinrich Peters 93 (…)

Hans Reher 100 (…)

Casten Peters 88 (…)

Jurgen Marquart 117 (…)

Johan Wichtendal 136 (…)

66 mk 12 ß 

Summe 32 Botlingschafe, je 8 Mark, bezahlt mit Geld,

womit diese Schuld bezahlt (ist)

und es bleiben 5 Mark übrig,

die mit den Kornzehnten

abgerechnet werden.

Im Jahr 1630

blieben sie schuldig:

Roggen (...)

Hafer (...)

für Flachs und Handzehnten 11 Mark

Strohgeld 10 Schillinge

Hinrich Peters (hat) 6 Botlingschafe für diesen Roggen bezahlt

Casten Peters (hat) 5 Mark je Botlingschaf (bezahlt) zusammen = 17 Mark

Zusammen 39 Botling(schafe) (davon wurden) 10 nach Häcklingen getrieben 

Im Jahr 1631

blieben sie alles schuldig

Roggen (...)

Hafer (...)

Buchweizen (...)

für Flachs und Hanf (...)

Strohgeld

Summasummarum 343 Mark 5 Schillinge

NB (Anmerkung) In Oerrel habe ich 38 Botlingschafe bekommen

und zu Wettenbostel 3 Bolting. Zusammen 41

von diesen 41 sind 10 riemige (?) Botlingschafe wieder

weggenommen und zu den Zuchtschafen

gesetzt (worden), mit denen künftig nichts

gemacht wurd, die übrigen 31 müssen

geschlachtet und davon welche verkauft werden. 

Auf der rechten Seite folgt in der Kladde die Abrechnung für das Jahr 1632. Mit dieser Abrechnung beginnt dann auch die Reinschrift, deren Text lautet:

Bild 5 © StadtALg, St.Mich. 5431

Abschrift:

ANNO 1632

Örll

68 (Schafe)      Hinrich Peters (…)

80 (Schafe)     Hans Reher (…)

70 (Schafe)     Casten Peters (…)

98 (Schafe       Jurgen Marquart

132 (Schafe) Johan Wichtendahl     *)

                gibt kein Verken

                und Kalber gelt fur

das ablager

Die Dorffschaft gibt zu dem

Ablager 4 schl Hafern

und 12 ß zu bier.

Sum.(ma) d.(er) Lemmer 448

bezahlen Jedes Lam zu 2 ß

thut 56 mk-

Verk.(en) und Kalber gelt

6 ß 4 d. dies habe

ich in Curantgelde gegeben

Huner 8

Haben furm Jahr keins

Bezahlt geben dies

Jahr dubbelt

                Lat. 56 mk

*) in der Kladde steht hier noch unter- oder durchgestrichen: Joachim Cordes, da drüber wurde aber Johan Wichtendal eingefügt. Joachim Cordes muss in dieser Zeit verstorben oder geschäftsuntüchtig geworden sein. Und da sein Sohn noch minderjährig war, wurde mit Johan Wichtendahl offensichtlich ein Interimswirt eingesetzt.

Übersetzung:

Im Jahr 1632

Örll

68 (Schafe)      Hinrich Peters (…)

80 (Schafe)     Hans Reher (…)

70 (Schafe)     Casten Peters (…)

98 (Schafe       Jurgen Marquart

132 (Schafe) Johan Wichtendahl  *)

gibt kein Ferkel-

und Kälbergeld für

das Ablager (unentgeltliche Beherbergung)

Die Dorfschaft gibt für die

(unentgeltliche) Beherbergung 4 Scheffel Hafer

und 12 Schillinge in Bier.

Summe der Lämmer = 448

(sie) bezahlen jedes Lamm mit 2 Schillinge

macht (ergibt) = 56 Mark

Ferkel- und Kälbergeld

6 Schillinge 4 Denare. Dies habe

ich in Currentgeld gegeben.

Hühner = 8

Haben vorm (vor einem) Jahr keins

bezahlt, geben (daher) dieses

Jahr doppelt.

                Insgesamt 56 Mark.

Ablager = Ort der Einkehr (auf Reisen), unentgeltliche Beherbergung des Landesherrn oder der in seinen Diensten stehenden Personen  Ablager, das - Zeno.org    ›ablager‹ in: Deutsches Wörterbuch (¹DWB) | DWDS    ›ablager‹ in: Deutsches Wörterbuch, Neubearbeitung (²DWB) | DWDS  , das Wort  stammt vom mittelniederdeutschen Wort „aflager“, „afleger“ = mnd_a (koeblergerhard.de)

Curannt / Current = gängige Münze   Current - Zeno.org   mnd_c (koeblergerhard.de) 

Nachfolgend eine Gegenüberstellung der Seiten aus der Reinschrift und aus der Kladde der Jahre 1633 und 1634. Das Kladde-Buch wurde bereits in früheren Jahrhunderten auf einigen Seiten von Mäusen angefressen, so dass einige Einträge nicht mehr vollständig vorhanden sind. So fehlen unter Örll in der Kladde von 1633 die Einträge zu Hinrich Peters und Hans Reher und in der Kladde von 1634 zusätzlich noch die von Casten Peters, deren Inhalt aber der jeweiligen Reinschrift entnommen werden kann. Die Einträge zu Jurgen Marquart und Johan Wichtendahl sind dagegen in beiden Versionen erhalten geblieben.

Erhalten blieben auch die für uns interessanten Einträge, aus denen hervor geht, dass der Ausreiter des Klosters in jedem Jahr in unserem Dorf auf dem Cordes-Hof (Hof 5), der zu dieser Zeit von Hans Wichtendahl bewirtschaftet wurde, übernachtet hat. Vermutlich deshalb, weil dieser Hof dem Sankt Michaelis-Kloster gehörte und es dort auch eine Wirtschaft (Gastwirtschaft) gab.

Wegen dieser als „Ablager“ bezeichneten Beherbergung war der Hofbesitzer von der Zahlung des Ferkel- und Kälbergeldes befreit. Die gesamte Dorfschaft musste dagegen zur Versorgung der Pferde des Ausreiters den Hafer liefern und ihm 12 Schillinge für Bier bezahlen. Damals tranken die Menschen überwiegend Bier, da es - anders als Wasser - wegen des Alkohols keimfrei war.

Aus der Abrechnung von 1633 ist auch ersichtlich, dass der Ausreiter der Wirtin – wahrscheinhlich der Frau von Johan Wichtendahl – für das Nachtlager 6 Schillinge und 8 Denare gab, das er vom eingenommenen Ferkel- und Kälbergeld nahm.

1635 notierte der Ausreiter an dieser Stelle:

Die Dorfschaft gibt 4 schl. Haf. und 12 ß In bier. Sol. 12 ß

So Titke und ein Junge gekrigt.

Diese leute haben ausgethan uff abrechnung 25 botlinge so geschluchtet für 45 mk.

Die Dorfschaft gibt 4 Scheffel Haf.(er) und 12 Schillinge in Bier. Sol.(verunt) = wurden bezahlt 12 Schillinge.

So Titke und ein Junge gekriegt (bekommen)

Diese Leute haben ausgegeben nach Abrechnung 25 Botling(schafe), die geschlachtet (wurden) für 45 Mark.

Reinschrift 1633

Bild 6 © StadtALg, St.Mich. 5431

1633 beginnen die Einträge unter Orll mit dem Satz:

Die Orler geben so manch Lamb sie haben so manche 2 ß.

Die Orler geben so manches Lamm (Schaf), (das) sie haben, so manche 2 Schillinge.

Oder wie wir heute sagen würden:

Die Orler geben so viele Schafe (wie) sie haben (für) soviel (Geld =) 2 Schillinge

Konzeption (Entwurf / Kladde) 1633

Bild 7k © StadtALg, St.Mich. 6958

Obwohl diese Seite oben "angefressen" wurde, ist erkennbar, dass dieser einleitende Satz in der Kladde fehlt und diese gleich mit den Namen der Hofbesitzer beginnt:

45 Hinrich Peters

46 Hans Reher

41 Casten Peters

52 Jurgen Marquart

73 Johan Wichtendal

Reinschrift 1634

Bild 8 © StadtALg, St.Mich. 5431

1634 beginnen die Einträge dagegen mit dem Satz:

Örll. Geben fur Jedes durch die banck 2 ß.

Örll. Geben für jedes (Schaf) durch die Bank (= ohne Ausnahme / Unterschied) 2 Schillinge. 

1635 lautet der Satz wieder:

Orl. Geben so mannich Lamb die haben so manche 2 ß

Orl. Geben so manches Lamm, (das) sie haben (für) so manche 2 Schillinge.

1636 dann erneut:

Orl. Geben fur Jedes Lam 2 ß durch die bang

Orl. Geben für jedes Lamm (Schaf) (jeweils) 2 Schillinge durch die Bank weg.

1638 heißt es dann:

Orl. Geben fur Jedes Lamb so viel sie in alles haben 2 ß

Orl. (Sie) geben für jedes Lamm (Schaf) soviel (wie) sie insgesamt haben (jeweils) 2 Schillinge.

Konzeption (Entwurf / Kladde) 1634

Bild 9k © StadtALg, St.Mich. 6958

In der Kladde sind die Seiten von 1634 so stark zerfressen, so dass auf der Seite von Örll nur noch zwei Hofbesitzer zu finden sind.

Erläuterungen:

manch / manche (von mannich / mannig) = manch, manch ein(er), viel, mannigfach, vielfältig, viele (aber nicht alle)   mnd_m (koeblergerhard.de)   Mancher - Zeno.org   ›manch‹ in: Deutsches Wörterbuch (¹DWB) | DWDS    manch – Schreibung, Definition, Bedeutung, Etymologie, Beispiele | DWDS

Durch die Banck / durch die Bank (weg) = ohne Ausnahme, ohne Unterschied    Bank, die - Zeno.org    mnd_b (koeblergerhard.de)   ›bank‹ in: Deutsches Wörterbuch (¹DWB) | DWDS    durch die Bank – Schreibung, Definition, Bedeutung, Synonyme, Beispiele | DWDS

Die Namen der Hofbesitzer blieben über die Jahre hinweg (fast) immer gleich. Nur im Jahre 1636 wurde beim Hof von Casten Peters der Name Hans Wichtendal hinzugefügt. Dabei kann es sich nicht um ein Versehen gehandelt haben, denn diese Änderung findet man sowohl in der Reinschrift als auch in der Kladde. In der Kladde von 1636 erkennt man, dass der Name Casten Peters gestrichen und Hans Wichtendal drüber gesetzt wurde. In der Reinschrift von 1636 und in der Kladde von 1637 wurde dagegen der Name Hans Wichtendal gestrichen und Casten Peters oben drüber geschrieben. In der Reinschrift von 1637 steht ebenso wie in den darauf folgenden Jahren wieder nur der Name Casten Peters. Es könnte sein, dass Casten Peters für einige Zeit aus gesundheitlichen Gründen in Geschäfte nicht ausführen konnte und in dieser Zeit von Hans Wichtendal vertreten wurde. Es wäre aber auch denkbar, dass Casten Peters verstorben ist und Hans Wichtendal vorübergehend die Geschäfte übernahm, bis der Sohn, der ebenfalls Casten Peters hieß, volljährig war. Beides wäre denkbar.

Reinschrift 1636

Bild 10 © StadtALg, St.Mich. 5431

Konzeption (Entwurf / Kladde) 1636

Bild 11k © StadtALg, St.Mich. 6958

Reinschrift 1637

Bild 12 © StadtALg, St.Mich. 5431

Konzeption (Entwurf / Kladde) 1637

Bild 13k © StadtALg, St.Mich. 6958

1641 ändert sich der Name von Jurg (Jürgen) Marquardt in Hans Marquardt, so dass davon auszugehen ist, dass der älteste Sohn den Hof übernommen hat.

Von den Jahren 1640 bis 1643 gibt es heute nur noch die Reinschrift.

Bild 14 © StadtALg, St.Mich. 5431

1642 wird auch der Name Heinrich Peters in Cordt Peters abgeändert, so dass wohl auch hier der Hof auf den ältesten Sohn übergegangen ist.

Bild 15 © StadtALg, St.Mich. 5431

In der Reinschrift von 1643 hat der Ausreiter die Namen der Hofbesitzer Hans Marquart und Johan Wichtenthal vertauscht und nachdem er den Fehler bemerkt hatte, korrigierte er ihn wieder.

Bild 16 © StadtALg, St.Mich. 5431

Aus dem Jahr 1644 gibt es neben der Reinschrift auch wieder eine Kladde, in denen jeweils die Namen

Cordt Peters,

Hans Reher,

Casten Peters,

Hans Marquardt und – ein letztes Mal -

Johan Wichtenthal

festgehalten wurden.

Die Eintragungen zu Orll stehen in der Reinschrift auf der rechten Seite.

Bild 17 © StadtALg, St.Mich. 5431

Bild 18k © StadtALg, St.Mich. 6958

Im Jahre 1645 dürfte der Sohn von Jochim Cordes volljährig geworden sein, denn statt des Interimswirtes Johan Wichtenthal wurde ab jetzt immer Heinrig (Heinrich) Cordes als Hofbesitzer genannt.

Bild 19 © StadtALg, St.Mich. 5431

Dabei blieb es bis 1650, dem letzten Jahr, aus dem sowohl eine Reinschrift als auch eine Kladde vorliegen.

Bild 20 © StadtALg, St.Mich. 5431

Konzeption (Entwurf / Kladde) 1650

Bild 21k © StadtALg, St.Mich. 6958

Reinschrift 1657

Bild 22 © StadtALg, St.Mich. 5431

1657 wurde oben drüber der nachfolgende Text geschrieben und dann „Orll“.

1658 stand „Orell“ oben drüber und dann erst dieser Text:

Alhier wirdt

vor Jedes Lamb durch-

gehends an statt des

Zehenden 2 ß gegeben 

Alß

Habet:

65 (Schafe) Cord Peters ddt. 4 Rthlr, 24 ß – d.

(146                              ddt. 8 Rthlr, 24 ß  = im Jahr 1658)

 pro porc: 6 d ddt 

3 pro vit. 1 ß ddt 

Huen 

Ganß

70 (Schafe) Hans Rehr ddt. 2 Rthlr, 16 ß – d

(70                              ddt. 4 Rthlr, 12 ß  = im Jahr 1658)

  pro porc. 6 d   

pro vit. 1 ß 

Huen 

Ganß

31 (Schafe) Carsten Peters  ddt. 1 Rthlr, 30 ß

(32                                      ddt. 2 Rthlr, -- ß = im Jahr 1658) 

pro porc. 6 d

pro vit. 8 d

Huen

Ganß

76 (Schafe) Hans Marquards ddt. 4 Rthlr, 24 ß

(53                                        ddt. 3 Rthlr, 10 ß = im Jahr 1658)

pro porc. 6 d

pro vit. 1 ß 

Huen 

Ganß

84 (Schafe) Heinrich Cordes ddt. 5 Rthlr, 8 ß

(116                                     ddt. 7 Rthlr, 8 ß = im Jahr 1658) 

pro porc. 

pro vit. 

Huen

Ganß

Reinschrift 1658

Bild 23 © StadtALg, St.Mich. 5431

Übersetzung:

Hier (= in Orll) werden für jedes Lamm (Schaf) durchgehend (von allen) anstatt des Zehnten 2 Schillinge gegeben. 

Als (da sind):

Haben:

65 (Schafe) Cord Peters   dedit (= gibt) 4 Reichstaler, 24 Schillinge  0 Denare (Pfennige)

(146                                                    gibt 8 Reichstaler, 24 Schillinge = im Jahr 1658)

          für Schweine 6 Denar gegeben

          3 für Rinder 1 Schilling gegeben

          Hühner

          Gänse

 

Diese Eintragungen wiederholen sich in etwa bei den anderen vier Höfen.

Das waren die letzten Einträge über Örll (Orll) in diesem Schmalzehntregister und der dazugehörigen Konzeption (Kladde).

Auch in den verschiedenen Ausreuterei-Registern des Georg Friedrich von Lenthe sind die Namen der damaligen Hofbesitzer in Orll zu finden.